AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CNS Paderborn GmbH

Geltung

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der CNS Paderborn GmbH, Stettiner Str. 7, 33106 Paderborn erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende
Bedingungen des Vertragspartners, Käufers, Bestellers oder Lieferanten wird ausdrücklich widersprochen. Übereinstimmende Teile von allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil.

Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen
    werden ausschließlich erst dann verbindlich,wenn sie durch uns
    schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen
    der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.
  2. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen
    sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen
    des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.
  3. Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot
    unterbreitet,so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme
    des Leasingvertrags bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft
    bzw. unsere Hausbank. Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, so
    können wir vom Angebot bzw. vom Auftrag zurücktreten.
  4. Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Produkten z.
    T. in englischer Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige
    Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden,und zwar auch
    dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein
    ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Unterlagen angebracht ist.
    Deutschsprachige Unterlagen schulden wir nur, wenn dies mit dem Kunden
    schriftlich vereinbart wurde.
  5. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ(FZZ) Zulassung der Anschluss an das deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist oder das Gerät nicht CE-Konform ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben. Er stellt uns von jeder Haftung, insbesondere aus dem verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
  6. Ein Rückgaberecht von einwandfreier Ware ist ausgeschlossen. Sofern eine gesonderte schriftliche Rückgabevereinbarung mit dem Kunden geschlossen ist, wird eine Bearbeitungspauschale von 10% des Verkaufspreises mindestens jedoch 50€ erhoben.

Lieferung

  1. Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
  2. Liefertermine und -fristen, welche verbindlich oder unverbindlich vereinbart
    werden können, sind schriftlich anzugeben.
  3. Lieferfristen gelten nur,wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten
    erfüllt.
    Verlängerter Eigentumsvorbehalt
  4. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das
    Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten
    Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat,bei Zahlung
    mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden
    grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender
    Bestimmung des Kunden.
  5. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für als Hersteller im Sinne des
    § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit
    anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der
    neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
    zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der
    Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer
    werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis
    der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
    Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräussert,
    so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe
    des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware.
  6. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
    untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
    Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von
    Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen
    den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  7. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine
    Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
    Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über
    die Ware zu verfügen.
  8. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
    Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als
    20 % übersteigt,werden wir auf Wunsch des Kunden nach unserer Wahl einen
    Teil der Sicherungsrechte freigeben.
  9. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende
    Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl
    zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns
    abgetreten.Wir nehmen diese Abtretung an.

Gewährleistung

  1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstands (insbesondere Hardund
    Software), sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand
    nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das
    Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie
    für den Liefergegenstand. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12
    Monaten ab Gefahrübergang für gewerbliche Endverbraucher.
  2. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung,Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
  4. Haftung für Folgen von seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
  5. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird.
  6. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung,wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.
  7. Bei der von uns gelieferten Software haften wir nicht für eine evtl. Verletzung von Urheberrechten.

Schadensersatz

  1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit,Vorsatz,Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug.
  2. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unserer Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
    typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  3. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig,wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen oder ist diese älter als 2 Tage, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
  4. Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, dass wir zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten – ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern – löschen. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der
    Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei.
  5. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldatenträger der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind.Wir sichern zu, alle nötigen Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wie wir diesen vorsätzlich verbreitet haben.Der Kunde stellt uns davonfrei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung
    Paderborn vereinbart mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, auch
    am Ort des Kunden zu klagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen
    Kaufgesetzes und des UNCITRAL -Kaufrechts gelten zwischen uns
    und dem Kunden nicht.

Sonstige Vereinbarungen

1.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen
geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb unserer Unternehmensgruppe in verbundenen
Unternehmen, verwenden.